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   BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17   

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https://dejure.org/2017,53143
BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17 (https://dejure.org/2017,53143)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2017 - 4 StR 562/17 (https://dejure.org/2017,53143)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 (https://dejure.org/2017,53143)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 52 StGB
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bereitliegen eines Butterflymessers in einem Stadium der Tatausführungshandlung; Tateinheit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 StGB, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen "bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge"

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bereitliegen eines Butterflymessers in einem Stadium der Tatausführungshandlung; Tateinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen "bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge"

  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen "bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 81
  • StV 2018, 516
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    b) Da der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG schon dann verwirklicht ist, wenn der zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte gefährliche Gegenstand in einem Stadium des Tathergangs zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 13; st. Rspr.), lagen dessen Voraussetzungen hinsichtlich des noch nicht vollständig abverkauften Heroins aus dem Ankauf vom November 2016 (Fall II. 2 der Urteilsgründe) und des Heroins aus dem Erwerb vom Dezember 2016 (Fall II. 3 der Urteilsgründe) während deren gemeinsamer Lagerung in der Wohnung nicht nur gleichzeitig vor, sondern wurden - soweit es um das Bereithalten des Butterflymessers geht -auch durch ein und dieselbe Tathandlung erfüllt.
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    Diese Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlung führt zur Annahme von Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ-RR 2017, 218, 219 mwN).
  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    Da die andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 4 StR 566/16, NStZ-RR 2017, 306, 307; Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NJW 2011, 2149, 2151 mwN), schließt der Senat aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des 5 Konkurrenzverhältnisses aus den verbleibenden Einzelstrafen eine geringere als die verhängte Gesamtstrafe gebildet hätte.
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    Die insoweit erforderlich gewordene Berichtigung des Schuldspruchs (zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, NStZ-RR 2015, 144 (Leitsatz 2)) führt zum Wegfall der im Fall II. 2 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.
  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 246/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    b) Da der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG schon dann verwirklicht ist, wenn der zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte gefährliche Gegenstand in einem Stadium des Tathergangs zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 13; st. Rspr.), lagen dessen Voraussetzungen hinsichtlich des noch nicht vollständig abverkauften Heroins aus dem Ankauf vom November 2016 (Fall II. 2 der Urteilsgründe) und des Heroins aus dem Erwerb vom Dezember 2016 (Fall II. 3 der Urteilsgründe) während deren gemeinsamer Lagerung in der Wohnung nicht nur gleichzeitig vor, sondern wurden - soweit es um das Bereithalten des Butterflymessers geht -auch durch ein und dieselbe Tathandlung erfüllt.
  • BGH, 04.07.2017 - 4 StR 566/16

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    Da die andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 4 StR 566/16, NStZ-RR 2017, 306, 307; Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NJW 2011, 2149, 2151 mwN), schließt der Senat aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des 5 Konkurrenzverhältnisses aus den verbleibenden Einzelstrafen eine geringere als die verhängte Gesamtstrafe gebildet hätte.
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Dies hat zur Folge, dass beide Taten konkurrenzrechtlich zu Tateinheit verknüpft sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 ? 4 StR 562/17, Rn. 4; vom 21. August 2018 ? 3 StR 615/17, Rn. 12; vom 27. Juni 2018 ? 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 8. Mai 2019 ? 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220).
  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Allerdings können diese an sich selbständigen Taten konkurrenzrechtlich zur Tateinheit im Sinne des § 52 Absatz 1 Alternative 2 StGB verknüpft werden, wenn beide Taten sich in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13.2.2020, Az. 1 StR 9/20, BGH, Beschluss vom 05.12.2017 - 4 StR 562/17, BGH, Beschluss vom 21.08.2018 - 3 StR 615/17, BGH, Beschluss vom 27.06.2018, Az. 4 StR 116/18, BGH, Beschluss vom 08.05.2019 - 4 StR 203/19).
  • BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Es hat dementsprechend jedenfalls für die drei Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, aus denen bei der Durchsuchung am 17. Mai 2018 noch Restmengen der Betäubungsmittel vorhanden waren, die für sich betrachtet die Grenze zur nicht geringen Menge überstiegen, eine Strafbarkeit wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG bejaht und ist insoweit - wegen der in dem Bereithalten der Schreckschusspistole und des Elektroschockers liegenden Teilidentität der Ausführungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17, juris Rn. 4) - zutreffend von einer tateinheitlichen Begehung ausgegangen.
  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19

    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung

    Da sich beide Taten durch das Bereithalten des Messers in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden, sind die Taten konkurrenzrechtlich zu Tateinheit verknüpft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).
  • BGH, 27.06.2018 - 4 StR 116/18

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Diese Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlung führte zur Annahme von Tateinheit (vgl. Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ-RR 2017, 218, 219 mwN).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    Die hier vorliegende Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und der besonders schweren räuberischen Erpressung führt zur Annahme von Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 4 StR 298/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113 mwN).
  • BGH, 13.02.2020 - 1 StR 9/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    c) Allerdings werden diese an sich selbständigen Taten des Handeltreibens konkurrenzrechtlich zur Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB verknüpft, weil der Angeklagte in unmittelbarer Nähe zu beiden Verkaufsmengen dieselbe funktionsfähige Pistole jederzeit zugriffsbereit aufbewahrte, wodurch sich beide Taten durch das Bereithalten der Schusswaffe in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18 juris Rn. 2 mwN und vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19 Rn. 5).
  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 239/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei teilidentischen

    Da sich beide Taten durch das Bereithalten des Springmessers und der weiteren Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenstände in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden, sind jedenfalls diese beiden Taten konkurrenzrechtlich zur Tateinheit verknüpft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4).
  • BGH, 16.07.2020 - 4 StR 110/20

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (zur

    Die Teilidentität von tatbestandlichen Ausführungshandlungen führt zur Annahme von Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 303/19).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 298/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zahlung und Beitreibung des Kaufpreises als

    Diese Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen beider Delikte führt zur Annahme von Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17, Rn. 4; Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113 mwN).
  • LG München II, 28.09.2021 - 2 KLs 48 Js 34780/21

    Mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln können zueinander in

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